Spenden für den Kinderschutzbund Darmstadt
Ihre Spende wird für aktuelle Angebote und Projekte bezogen auf den Vereinszweck verwendet. Sie können diese bis zu 20% Ihres zu versteuernden Einkommens beim Finanzamt geltend machen.
Eine gute Idee: Spende statt Geschenke
Sie feiern einen Runden Geburtstag, ein Jubiläum oder die Weihnachtsfeier steht an? Ihre Lieben, Freunde oder Kollegen wissen nicht, was sie Ihnen schenken sollen? Wenn auch Sie darüber nachdenken, was Sie bei ihrer nächsten Geburtstagsfeier oder Ihrem Firmenjubiläum tun wollen, prüfen Sie doch, ob eine Spende an den Deutschen Kinderschutzbund Darmstadt eine geeignete Möglichkeit für Sie ist. Das gibt Ihnen das gute Gefühl, ihr Geld sinnvoll investiert zu haben, und Sie wissen, dass der Betrag einem guten Zweck dient.
Unternehmens- oder Mitarbeiterspende
Als Unternehmer und Angestellte möchten Sie sich gerne engagieren? Sie haben großartige Ideen, für Firmenfeiern, eigene Events oder Sie möchten durch Aufrunden an der Kantinenkasse in eine gute Sache investieren? Als Mitarbeiter eines Unternehmens wären Sie bereit, für einen bestimmten Zeitraum auf einen kleinen Teil Ihres Gehaltes zu verzichten? Dieses kann der Betrag hinter dem Komma Ihres Nettogehaltes sein. Oder ein von Ihnen festgelegter Betrag, der dann bei der monatlichen Gehaltsabrechnung vom Unternehmen direkt an den Deutschen Kinderschutzbund Darmstadt überwiesen wird.
Steuerliche Vorteile
Die jährliche Höchstgrenze für den steuerlichen Sonderausgabenabzug liegt einheitlich bei 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte oder bei 0,4 Prozent der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.Für Spenden bis 100 Euro müssen Sie keine Belege einreichen. Bis zu 200 Euro gelten vereinfachte Nachweispflichten. Ein aussagekräftiger Überweisungsbeleg ist ausreichend.
Testament
Wer selbst entscheiden will, was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen geschieht, kommt um die Nachlassplanung nicht herum. Wenn Ihnen die Ziele des Deutschen Kinderschutzbundes Darmstadt wichtig sind, könnten Sie Ihre Unterstützung in Ihrem Testament verankern. Sie können den Deutschen Kinderschutzbund Darmstadt als Erben, Miterben oder Vermächtnisnehmer bedenken. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns. Selbstverständlich wird dieser Themenbereich mit Diskretion und, wenn gewünscht, mit der beratenden Unterstützung eines Notars oder Steuerberaters behandelt.
Erbschaftssteuer
Erbschaften sind bei gemeinnützigen Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit. Sie können übrigens auch eine bereits angefallene Erbschaft ganz oder teilweise innerhalb von zwei Jahren an den Deutschen Kinderschutzbund Darmstadt weiterreichen. Der Erbfall ist dann insoweit rückwirkend von der Erbschaftsteuer befreit.
Freistellung
Die Freistellungsbescheinigung für den Deutschen Kinderschutzbund Darmstadt e.V. wurde durch das Finanzamt Darmstadt erteilt und zeigt an, dass wir steuerbegünstigt und berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Der Kinderschutzbund Darmstadt e.V. wird turnusgemäß alle drei Jahre überprüft, ob die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit noch gegeben sind. Den aktuellen Freistellungsbescheids finden Sie hier.
Kontakt
Der Kinderschutzbund Darmstadt
Sparkasse Darmstadt
IBAN: DE79 5085 0150 0000 5865 44
SWIFT-BIC: HELADEF1DAS
Geschäftsführung: Astrid Zilch
Die Spendenerklärung erhalten Sie, indem Sie auf das Bild unten klicken
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